Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vorbehalt
(1) Wir tätowieren/ piercen keine Personen,
a) die unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss stehen,
b) sich in einer instabilen physischen/ psychischen Verfassung befinden,
c) bei denen eine Schwangerschaft vorliegt,
d) die blutverdünnende Medikamente eingenommen haben,
e) die unter Immunschwächekrankheiten leiden und/ oder Bluter sind.

(2) Wir behalten uns vor, Tätowierungen abzulehnen wenn,
a) die Motive moralisch/ politisch von uns nicht vertretbar sind,
b) die an sichtbaren, nicht durch Kleidung zu bedeckenden, Körperstellen (Gesicht, Hals, Hände, Finger, .) platziert werden sollen,
c) die aus anderen, oben nicht aufgeführten, Gründen bedenklich sind

(3) Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber uns seiner Informationspflicht nachzukommen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
§ 2 Anzahlung/ Widerruf
(1) Bei Terminvergabe ist eine Anzahlung zu leisten.

(2) Die Höhe der Anzahlung entspricht
a) 50,00EUR bei Motiven die in einer Sitzung abgeschlossen sind oder
b)100,00EUR bei Motiven auf Arm/ Bein/ Rücken (in mehreren Sitzungen).

(3) Die geleistete Anzahlung wird
a)bei Motiven, die in einer Sitzung abgeschlossen werden, direkt mit dem Motivpreis verrechnet,
b)bei Motiven, die nicht in einer Sitzung abgeschlossen werden, mit dem Sitzungspreis der letzten Sitzung verrechnet.

(4) Die geleistete Anzahlung verfällt jeweils in voller Höhe
a)bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Termin,
b)bei nicht fristgerechter Absage des Termins (weniger als 48 Stunden),
c)bei Erscheinen, sodass der Termin gemäß §1, Abs. 1 und 2 nicht zustande kommt.

(5) Im Fall einer rechtzeitigen Terminabsage wird die geleistete Anzahlung in Form eines Gutscheins zurück gezahlt.

(6) Sollte ein vereinbarter Termin unsererseits abgesagt/ verschoben werden, bleibt die geleistete Anzahlung bestehen.
§ 3 Preise und Fälligkeit
(1) Die Preise für Tätowierungen sind abhängig von Größe, Dauer, Aufwand und Platzierung.

(2) Die Preise beinhalten (mindestens) einen Nachstich, der innerhalb von einem halben Jahr erfolgen muss.
a) Wird von uns festgestellt dass der Nachstich auf mangelnde Pflege der Tätowierung zurückzuführen ist, behalten wir uns vor diesen mit mindestens 30,00EUR zu berechnen.

(3) Die Bezahlung des Sitzungspreises erfolgt unmittelbar nach der Sitzung, in voller Höhe, in bar und ggf. gemäß § 2, Abs. 3 abzüglich der geleisteten Anzahlung.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Wir übernehmen keine Haftung
a)bei Folgeproblemen, die auf falsche Pflege zurückzuführen ist,
b)bei Nichtgefallen der fertigen Tätowierung,
c)bei Rechtschreib- und Grammatikfehlern

(2) Bei Komplikationen sind wir vom Kunden sofort zu informieren.
§ 5 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Delitzsch.